ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATION

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. Stornierung und Absage
  5. Vertragsdauer
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
  7. Rechte an Schulungsunterlagen
  8. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
  9. Allgemeine Teilnahmebedingungen
  10. Verschwiegenheitspflicht
  11. Haftung
  12. Verjährung
  13. Anwendbares Recht, Vertragssprache
  14. Alternative Streitbeilegung
  15. Salvatorische Klausel

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der BFDA Berlin Food & Drink Academy GmbH & Co. OHG (nachfolgend „Veranstalter“), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Für den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Die Teilnahme pro Seminar oder Veranstaltung ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und über die von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Veranstalters sind stets freibleibend.

3.2 Der Teilnehmer kann per Fax, per E-Mail oder postalisch über die Zusendung einer vollständig ausgefüllten Teilnahmeerklärung eine unverbindliche Anfrage an den Veranstalter richten. Eine mündliche Absprache zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter mit einem anschließenden Nachreichen der Teilnahmeerklärung ist ebenfalls möglich. Der Veranstalter lässt dem Teilnehmer auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Brief), eine verbindliche Bestätigung der Buchung zukommen.

3.3 Nach dem Eingang der Teilnahmeerklärung des Teilnehmers beim Veranstalter und der darauffolgenden verbindlichen Bestätigung des Veranstalters, erhält jeder Teilnehmer in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) eine Rechnung.

3.4 Die Teilenahmeerklärung des Teilnehmers ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Der Veranstalter ist berechtigt für die Stornierung einer Teilnahmeerklärung eine Bearbeitungsgebühr vom Teilnehmer zu verlangen.

3.5 Bei einer gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Teilnehmer für eine Gruppenveranstaltung schließt der Veranstalter mit dem für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die gesamte Gruppe ab. Diese Teilnahmeerklärung für die gesamte Gruppe ist ebenfalls verbindlich.

4. Stornierung und Absage

4.1 Dem Veranstalter steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die vom Seminar- oder Veranstaltungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden des Veranstalters, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Das Rücktrittsrecht steht dem Veranstalter jedoch nur zu, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die vom Teilnehmer bezahlte Teilnahmegebühr wird im Fall einer Stornierung durch den Veranstalter vom Veranstalter an den Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet.

4.2 Stornierungen des Teilnehmers müssen schriftlich beim Veranstalter erfolgen.

4.3 Teilnahmebestätigungen können vom Teilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Höhe der Entschädigung gestaltet sich wie folgt:

  • bis vier Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 10% des Rechnungsbetrages
  • bis zwei Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages
  • bis sieben Tage vor auftragsbestätigten Kursbeginn 80% des Rechnungsbetrages
  • danach 100% des Rechnungsbetrages

4.4 Gebuchte Seminare und Veranstaltungen können vom Teilnehmer kostenfrei verschoben werden, wenn der Veranstalter über die Terminverschiebung mindestens 14 Tage vor dem ursprünglich gebuchten und vom Veranstalter bestätigten Termin informiert wird.

5. Vertragsdauer

Der zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter abgeschlossene Teilnahmevertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar oder die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.2 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungserhalt per Vorkasse auf das vom Veranstalter angegebene Bankkonto und ohne jeden Abzug vom Teilnehmer an den Veranstalter zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.

6.3 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden dem Teilnehmer vom Veranstalter zum Selbstkostenpreis berechnet.

6.4 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.

7. Rechte an Schulungsunterlagen

7.1 Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die dem Teilnehmer vom Veranstalter im Rahmen der Veranstaltungen oder Seminare überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Eine Vervielfältigung dieser Schulungsunterlagen durch den Teilnehmer ist ausdrücklich untersagt.

7.2 Abweichungen von diesem Nutzungsvertrag bedürfen separater Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.

8. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, der zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer getroffen wurde.

8.2 Werden einzelne Bestandteile des Vertrages in Form von Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Sollte sich die Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Teilnehmer in einem Krankheitsfall oder durch einen Umstand höherer Gewalt begründen lassen, werden die vom Teilnehmer nicht wahrgenommenen Leistungen vom Veranstalter nicht berechnet.

9. Allgemeine Teilnahmebedingungen

9.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichen Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung oder eines Seminars nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle vom Veranstalter nicht erstattet.

9.2 Der Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

9.3 Jeder Teilnehmer wird durch Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coachingveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten oder voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

9.4 Die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

9.6 Vor dem Seminar oder vor einer Veranstaltung muss der Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

9.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

9.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer zur Kenntnis zu geben. Diese sind vom Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

9.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.

10. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung oder eines Seminars und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

11. Haftung

11.1 Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer) beruhen.

11.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

11.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

11.4 Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12. Verjährung

Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

13. Anwendbares Recht, Vertragssprache

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

14. Alternative Streitbeilegung

14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

14.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil ab wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.